Umzugskosten, die Sie steuerlich absetzen können:
Zu den Transport– und Fahrtkosten zählt nicht nur eine professionelle Spedition. Sie können ebenso die Kosten für die
Umzugs-Halteverbotsschilder, einen Mietwagen und das gesamte Verpackungsmaterial, wie Kartons, Folien und Decken angeben.
Um einen Umzug absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Berufliche und private Umzüge werden unterschiedlich behandelt. Private Umzugskosten werden in den haushaltsnahen Dienstleistunden in der Steuererklärung angegeben. Sie können 20 % der Kosten bzw. bis zu 4.000 Euro anrechnen. Hierfür müssen Sie in Form von Einzelbelegen eine Auflistung der Posten anlegen und diese belegen. Es kommt vor, dass das Finanzamt nicht alle Umzugskosten anerkennt. Führen Sie daher alle Aufwendungen so genau wie möglich auf.
Berufliche Umzüge können Sie über die Umzugskostenpauschale oder mit Einzelbelegen geltend machen. Wählen Sie die Variante der Kostenpauschale, so müssen Sie keine Belege beim Finanzamt einreichen. Es genügt die Angabe in der Steuererklärung unter Werbungskosten, dass Sie umgezogen sind. Tragen Sie dort Ihren Gesamtbetrag ein oder die Umzugspauschale 2018 in Höhe von
764 Euro pro Person und Umzug. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können 1.528 Euro absetzen, für jede weitere im Haushalt lebende Person können weitere 337 Euro geltend gemacht werden. Bewahren Sie trotzdem Ihre Belege auf! In seltenen Fällen hat das Finanzamt Rückfragen und verlangt nach Einzelbelege.
Es müssen die richtigen Gründe für den beruflichen Umzug vorliegen, damit dieser steuerlich absetzbar ist.
Berufliche Gründe für den Umzug sind z.B.
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